Beschluss:
Die Richtlinie zum Ankauf von Belegungsbindungen wird in der Form der Anlage 1 zu dieser Vorlage beschlossen. Sie tritt ab 01.01.2018 in Kraft.
Der jährliche Haushaltsansatz zum Ankauf von Belegungsbindungen beträgt ab 2018 450.000 €.
Sachverhalt:
Die Begründung erfolgt mündlich.
gez. Frank Henning