Ausbildung bei der Stadt Osnabrück europäisieren / SPD-Fraktion

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten des EU-Mobilitätsprogrammes ERASMUS+ in der Berufsbildung zur Qualitätsentwicklung der städtischen Berufsausbildung und damit für Auszubildende in der beruflichen Erstausbildung der Stadt Osnabrück zu nutzen. Hierzu sind alle Fachabteilungen einzubinden, in denen berufliche Erstausbildungen stattfinden.

Aufgrund des erheblichen Verwaltungsaufwandes, der für die Stellung eines eigenen Antrages notwendig ist und der möglichen begrenzten Anzahl von Teilnehmer*innen, sollte die Stadt die Auszubildenden über einen Projektträger in Partnerländer des Programmes entsenden. Hierzu sind u.a. Gespräche mit Institutionen zu führen, die bei der Umsetzung die Stadt Osnabrück unterstützen und hinsichtlich des Arbeitsaufwandes entlasten können (wie z.B. Berufsschulen, Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Nds. Nord gGmbH).

In diesem Zusammenhang möge die Verwaltung prüfen, in wie weit bereits für Auszubildende des Ausbildungsjahres 2018/2019 die Möglichkeiten eines Auslandsaufenthaltes realisiert werden kann.

Sachverhalt:

Seit der Reform des Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung sind Verlagerungen des Ausbildungsortes in ein Mitgliedsland des EWR Bestandteil der betrieblichen Ausbildung. Das Erasmus+ Programm fördert Auslandspraktika von zwei Wochen bis maximal 12 Monate.

In der Vergangenheit haben bereits Auszubildende aus dem Fachbereich Grün des Osnabrücker Servicebetriebs an dem Programm erfolgreich teilgenommen.

Die Stadt Osnabrück hat die Möglichkeit, durch die Einbindung von Auslandspraktika ihre Attraktivität als Ausbildungseinrichtung und als kommunaler Arbeitgeber zu stärken. Hinzukommt, dass die Qualität der Ausbildung durch eine Erweiterung der Fachkompetenz um interkulturelle, sprachliche und persönliche Aspekte wesentlich erhöht wird. Erkenntnisse über andere Organisationsstrukturen, Ausbildungssysteme und Arbeitstechniken führen ebenso zu einer Erweiterung der fachlichen Qualifikationen Horizontes der Auszubildenden.

Zurzeit werden ca. 3 % aller Auszubildenden in Deutschland über das EU-Programm gefördert. Der Anteil könnte bis auf 10 % erhöht werden.

Insbesondere Ausbildungseinrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie der diesen zugeordneten Einrichtungen sollten als gutes Beispiel für Betriebe des Handwerks, Handels und der Industrie fungieren.

Osnabrück sollte hier die guten Kontakte zu den Partner- und Freundschaftsstädten der Stadt Osnabrück prüfen. Mit Hilfe des ERASMUS+ Programmes kann der Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Osnabrück und seinen europäischen Partner- und Freundschaftsstätten ausgebaut und intensiviert werden (einzige Ausnahme gilt für die Stadt Twer). Die Stadtverwaltung sollte daher auch die Möglichkeit prüfen, inwieweit Auszubildende aus den Partnerst#tten in Osnabrück ein Praktikum im Rahmen des EU-Programms absolvieren können (sogen. Incoming).

In Zeiten, in denen eine Abkehr von der europäischen Einigung in einigen Staaten der EU ansteigt und die Hinwendung zur Überbetonung nationalstaatlicher Interessen zunimmt, ist es umso wichtiger, gerade auf kommunaler Ebene Zeichen zu setzen, die deutlich machen, dass wir ein vereinigtes Europa brauchen und die Beteiligung junger Menschen an einem demokratisch und sozial gestalten Europa eine wichtige Voraussetzung dafür ist. Die gelebte Praxis des Städtebotschafteraustausches könnte hier einen weiteren und bedeutenden Schwerpunkt in den Partnerschaftsbeziehungen erhalten.

Während der Lernortverlagerung ist die Zahlung der Ausbildungsvergütung dem Programm entsprechend weiterhin von der Stadt zu leisten. Für den Lernaufenthalt gelten die Stipendienregelungen- und sätze der des Erasmus+ Programms.

 

gez. Frank Henning

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