Baugenehmigung B-Plan Nr. 99 Droopskamp – SPD-Fraktion

Beschluss:

Um mehrere Wohneinheiten am Lienenklausweg Ecke Droopskamp (B-Plan Nr. 99) realisierten zu können, werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen genehmigt:

  1. Ausweitung der überbaubaren Fläche auf dem Flurstück 60/16 um bis zu sieben Meter Richtung Westen (damit wäre die Baulinie der ehemaligen Neuapostolischen Kirche erreicht).
  2. Erwerb des Eigentums an der öffentlichen Grünfläche entlang des Lienenklausweges, wie mit notariellem Vertrag im Jahr 1994 bereits vorgesehen.

 

Sachverhalt:

Mit diesem Beschluss soll es ermöglicht werden, auf einem bisher als Garagenhof genutzten Grundstück und dem angrenzenden Grundstück ein Mehrfamilienhaus zu errichten. Es besteht der Wunsch nach einer Zufahrt über eine heutige städtische Grünfläche, die allerdings bereits 1994 zum Erwerb durch den Eigentümer vorgesehen war, aber, durch nicht Zustandekommen eines B-Plan Verfahrens, nicht vollzogen wurde.

Um das Grundstück nun optimal ausnutzen zu können, sollte in der Baugenehmigung ein erweitertes Baufeld genehmigt werden, da nur so die Möglichkeit besteht ein Mehrfamilienhaus mit bis zu 6 Wohneinheiten zu errichten.

Durch das Heranrücken der Wohnbebauung, Punkt 1 des Antrags, tritt keine Nutzungsbeeinträchtigung des westlich anschließenden Lagergebäudes ein, weil andere Wohngrundstücke (insbesondere Lienenklausweg 4) näher herangerückt sind.

Andere Gebäude die heute eine Wohnnutzung haben, nutzen in gleicher Weise das Grundstück aus und sind in vergleichbarer Entfernung zur bestehenden Lagerhalle auf dem entfernten Nachbargrundstück.

Punkt 2 des Antrags: Die öffentliche Grünfläche liegt heute brach. Durch die Übertragung dieser Grünfläche in eine private Grünfläche würde eine gärtnerische Nutzung und somit Aufwertung der Fläche auch im Sinne des Stadtklimas außerhalb der Zufahrt ermöglicht und könnte auch in der Baugenehmigung so festgesetzt werden.

Insgesamt würde sich ein Baukörper in die Umgebung bestehend aus Ein- und Mehrfamilienhäusern gut einfügen und so einem bauwilligen Eigentümer die Schaffung von mehreren Wohneinheiten ermöglicht.

 

gez. Heiko Panzer

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