Beschluss:
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine ganzheitliche, strategische Planung zu entwickeln, die den Anforderungen in den nächsten Jahren an die Stadt Osnabrück in allen gesellschaftspolitischen Themenfeldern, die auf die Stadtentwicklung, die Infrastruktur und die Bedürfnisse der Stadtgesellschaft Einfluss haben, gerecht wird. Aufbauend auf der Wachstumskampagne „Wohnen und Gewerbe 2020“ muss dringend strategisch in allen Bereichen der Infrastruktur, wie bspw. der Bedarf an Bildungseinrichtungen, an Nahversorgern, an medizinischer Versorgung, an Grün- und Spielflächen sowie guter Verkehrsinfrastruktur ganzheitlich geplant werden. Die strategischen Stadtziele sollen so in ihrer Zielsetzung besser vernetzt und aufeinander abgestimmt werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt Für die weitere Ausweisung von Bauland ein Gesamtkonzept zur Erreichung des Ziels von 3.000 Wohneinheiten auf der Basis von sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Kriterien vorzulegen. Grüne Finger, Kaltluftflächen, Naturschutz- und Naherholungsgebiete sind grundsätzlich freizuhalten. Um möglichst wenig Flächen zusätzlich in Anspruch nehmen zu müssen, ist die Anzahl der Geschosse grundsätzlich zu erhöhen (vertikale Verdichtung).
- Aufbauend auf diesem Gesamtkonzept soll die Verwaltung versuchen, die Umlandgemeinden für eine gemeinsame Planung zu gewinnen, in der die Ausweisung von Bauflächen unter besonderer Berücksichtigung von Rad-(Schnell-)Wegen und des ÖPNV abgestimmt wird. Ziel soll es sein, dass diese Planung in eine gemeinsame Flächennutzungsplanung mündet.
Der Inhalt der Vorlage unterstützt folgende/s strategische/n Stadtziel/e:
Sozial- und umweltgerechte Stadtentwicklung (Ziel 2016 – 2020)
Perspektiven für junge Menschen (Ziel 2016 – 2020)
Nachhaltige Mobilität (Ziel 2016 – 2020)
Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (Ziel 2016 – 2020)
Chancengleichheit durch Bildungsteilhabe und Bekämpfung von Kinderarmut (Ziel 2016 – 2020)
Vielseitige Kultur- und Freizeitangebote (Ziel 2016 – 2020)
Regionale Kooperation (Ziel 2016 – 2020) Finanzielle Handlungsfähigkeit (Ziel 2016 – 2020)
Sachverhalt:
Die Verwaltung hat sich, mit Zustimmung des Rates, in den letzten Jahren strategische Stadtziele gesetzt (Sozial- und umweltgerechte Stadtentwicklung, Perspektiven für junge Menschen, Nachhaltige Mobilität, Umweltbewusstsein und Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, Chancengleichheit durch Bildungsteilhabe und Bekämpfung von Kinderarmut, Vielseitige Kultur- und Freizeitangebote, Regionale Kooperation, Finanzielle Handlungsfähigkeit), welche mit mehr oder weniger konkreten Inhalten gefüllt wurden. Eine übergreifende Betrachtung hinsichtlich der Abhängigkeit der unterschiedlichen Ziele untereinander fehlt indes.
Die Schaffung von 3.000 Wohneinheiten in der Stadt Osnabrück hat beispielsweise nicht nur eine Ansiedlung neuer Mitbürgerinnen und Mitbürger zur Folge, sondern führt auch zu neuen, berechtigten Ansprüchen in der Infrastruktur. Neue Wohnquartiere müssen u.a. Kinderbetreuungsmöglichkeiten haben, Einkaufsmöglichkeiten bieten und ortsnahe Freizeitangebote vorhalten. Parallel dazu muss dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum verstärkt entgegengetreten werden. Durch den Ablauf von Bindungsfristen für sozial gebundenen Mietwohnungen in den nächsten Jahren wird der Zugang zum Wohnungsmarkt in Osnabrück für untere Einkommensgruppen immer schwieriger. Die strategischen Planungen hinsichtlich der Baulandentwicklung müssen daher zwingend diesen Trend berücksichtigen, um heterogene, sozial-durchmischte Wohnquartiere zu ermöglichen. Eine parteiübergreifende Schulentwicklungsplanung ist ein weiterer, großer Baustein, der in diesem Zusammenhang selbstverständlich mitbetrachtet und umgesetzt werden muss.
Die Entwicklung unserer Mobilität hinsichtlich des Einwohnerzuwachses in alten und neuen Wohnquartieren und des vorherrschenden demographischen Wandels ist mithin auch ganzheitlich zu betrachten und für die Zukunft zu analysieren. Unter anderem müssen wir uns folgenden Fragen stellen: Wo werden ältere Menschen leben, wo die jüngeren? Sind die Schulstandorte diesem Prozess gewachsen (s.o.)? Wie werden sie sich die Menschen fortbewegen? Wie verändert die Ausweitung des Hochschulstandortes die Infrastruktursituation in unserer Stadt? Tangentialachsen im ÖPNV-Netz, die heute noch nicht existieren, werden zukünftig möglicherweise Stadtteile verbinden und damit gebietsübergreifend Bedarfe decken, auch um Pendlerströme zu vermeiden und Wohnquartiere mit Industrie und Gewerbe besser zu vernetzten. Fahrradschnellwege werden sich u.U. ausbreiten u.v.m. Wie können die notwendigen Investitionen finanziert werden?
Die Beispiele zeigen, dass eine singuläre Betrachtung einzelner strategischer Ziele möglicherweise punktuell zum Erfolg führt. Jedoch hemmt diese Herangehens- und Umsetzungsweise die Entwicklung des gesamten Stadtgebiets hin zu einer möglichst optimalen und homogen funktionierenden Stadtgemeinschaft, die nach besten Wissen und Gewissen auf die Bedürfnisse und Interessen aller Mitmenschen eingeht.
Eine strategische Gesamtbetrachtung – auch vor dem Hintergrund der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Osnabrück – in gemeinsamer Verantwortung von Einwohnerinnen, Einwohnern, Entscheidungsträgern und Interessengruppierungen, hält die SPD-Fraktion im Interesse der Zukunft für die Stadtgesellschaft Osnabrück für unabdingbar und für einen existenziellen Baustein für das homogene Wachsen einer Stadt auf begrenztem Raum.
gez. Frank Henning
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