Beschluss:
- Der Rat der Stadt nimmt die als Anlage beigefügte „Dienstanweisung öffentliches Auftragswesen für die Stadt Osnabrück“ – zur Kenntnis, die für die Stadtverwaltung durch den Oberbürgermeister in Kraft gesetzt wird.
- Der Rat der Stadt beschließt, die als Inhalt der „Dienstanweisung öffentliches Auftragswesen für die Stadt Osnabrück“ geltende „Grundsatzregelung zur Berücksichtigung sozialer und ökologischer Vorgaben in Beschaffungs- und Vergabeverfahren der Stadt Osnabrück“ als städtische Vorgabe den städtischen Eigengesellschaften zur Beachtung im Sinne der Beteiligungsrichtlinie der Stadt Osnabrück, Punkt 6.15 aufzuerlegen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, nach einem Jahr eine Evaluation dieser Dienstanweisung im Vergabebeirat vorzulegen, die die konkrete Umgehensweise, insbesondere die Einzelfallprüfungen der aktuell geltenden sozialen und ökologischen Vorgaben für die Vergabefälle – nach Maßgabe dieser Vorlage – dokumentiert. Darüberhinaus soll die Verwaltung in dieser Evaluation über die Auswirkungen auf die konkrete Arbeit berichten.
Sachverhalt:
Die Begründung erfolgt mündlich.
gez. Frank Henning
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