SPD-Fraktion: Osnabrück braucht eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft
„Die Vonovia als ausschließlich renditeorientierter DAX-Konzern sollte an Artikel 14 des Grundgesetzes, ´Eigentum verpflichtet´, erinnert werden. Es ist ein Skandal, dass Vonovia die Mieten um satte 47% erhöht. Vor allem wenn man weiß, dass Vonovia zusätzlich in dem Ruf steht, es auch mit den Nebenkostenabrechnungen der Mieter nicht so genau zu nehmen (siehe Spiegel online: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/vonovia-wie-der-wohnungskonzern-seine-mieter-schroepft-a-1238110.html). Mittlerweile dürfte jeder Bürgerin und jedem Bürger bekannt sein, dass es die CDU/FDP-Mehrheitskoalition war, die im Jahr 2004 die städtische Wohnungsbaugesellschaft für „einen Appel und ein Ei“ verscherbelt und damit ein entscheidendes Instrument zur Regulierung des Wohnungsmarktes – trotz Vorwarnungen – einfach aus der Hand gegeben hat“, so Frank Henning, MdL und Vorsitzender der SPD Stadtratsfraktion, in einer aktuellen Pressemitteilung
„Die aktuelle Mieterhöhung der Vonovia um 47% belegt eindrucksvoll, dass der Markt die Wohnungsnot nicht von alleine regeln kann und will. Dazu brauchen wir eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft, die im Gegensatz zu dem Vonovia DAX Konzern eben nicht ausschließlich gewinnorientiert arbeitet, sondern auch dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes verpflichtet ist und Wohnungen zu bezahlbaren Preisen anbieten kann. Auch wenn die Wohnungen der Vonovia in der Dodesheide zuletzt nicht der früheren städtischen Wohnungsbaugesellschaft OWG gehört haben, sondern der Vitus-Gruppe / Gladbau, so muss man doch zur Kenntnis nehmen, dass die Vonovia im Ergebnis sämtliche OWG Wohnungen von der Nileg später GAGFA erworben hat und eben ein anderes Vermietergebaren an den Tag legt, als es die städtische OWG früher getan hat. Darüber hinaus sind auch Mieter von ehemaligen OWG-Wohnungen von exorbitanten Mieterhöhungen der Vonovia betroffen, wie die aktuelle Klage eines Mieters gegen die Vonovia zeigt. Die SPD Fraktion hat stets auf diesen Umstand hingewiesen und daher auch folgerichtig die Privatisierung städtischen Wohnraums abgelehnt“, so Frank Henning.
„Hinzu kommt, dass die jährliche Anpassung der Mietobergrenzen für Sozial-Leistungsbezieher zwar einserseits den Betroffenen hilft und sicher kurzfristig sinnvoll und notwendig ist, im Ergebnis unterstützt die Stadt damit aber aus Steuermitteln den weiteren Mietanstieg und die Preistreiberei von Abzockern. Wer prüft eigentlich, ob die Mieterhöhung der Vonovia um satte 47% rechtmäßig war? Die Stadt sollte prüfen, ob und ggf. wie sie die Mieter bei den anstehenden Klagen gegen die Mieterhöhung und auch gegen die Nebenkostenabrechnungen unterstützen kann“, so Frank Henning abschließend.
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