Sachverhalt:
Die Stadt Osnabrück als kommunaler Schulträger erklärte grundsätzlich das Einver-ständnis dazu, dass der Schulstiftung die Aufnahme von bis zu 40 % bekenntnis-fremder Schülerinnen und Schüler an der Domschule gestattet wird. Ein entspre-chender Antrag wird durch die Schulstiftung beim Nieders. Kultusministerium gestellt.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie viele zusätzliche Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf aus der Stadt Osnabrück, die unter die o.a. 40% Quote fallen, haben beide Oberschulen in kirchlicher Trägerschaft tatsächlich zum Schuljahr 2018/19 aufgenommen? Um welchen Förderbedarf handelt es sich?
2. Wie viele Förderschülerinnen und -schüler werden in den einzelnen Jahrgängen der beiden Oberschulen in kirchlicher Trägerschaft beschult?
3. Wie viele zusätzliche Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund aus der Stadt Osnabrück, die unter die o.a. 40% Quote fallen, haben beide Oberschulen in kirchlicher Trägerschaft tatsächlich zum Schuljahr 2018/19 aufgenommen?
gez. Heidrun Achler
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