Sachverhalt:
Seit 2013 müssen Hunde in Niedersachsen zentral registriert werden. Dieses Register soll u.a. dazu dienen in einem Schadensfall (z.B. Beißvorfall) die Hundehalterin bzw. den Hundehalter zu identifizieren.
Wir fragen in diesem Zusammenhang die Verwaltung:
1. Erfolgt seitens der Stadt Osnabrück bei der Vereinnahmung der Hundesteuer parallel ein Abgleich, ob eine Eintragung in das Hunderegister erfolgte bzw. eine Hundehaftpflicht besteht? Erfolgt generell ein Datenaustausch zwischen diesen drei Bereichen?
2. Gibt es für die Bürgerinnen und Bürger bei der Stadt Osnabrück eine Anlaufstelle, die z.B. bei einem Beißvorfall unterstützend tätig wird?
gez. Frank Henning
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