Sachverhalt:
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist der Standort Pagenstecherstraße vereinbar mit dem Sichtdreieck der Kreuzung?
2. Gibt es Vorschriften oder Normen für die Leuchtkraft in Lux für derartige Werbeanlagen im öffentlichen Raum?
3. Welche Lichtstärke geht von den Werbeanlagen aus? Lässt sich die Leuchtkraft der LED-Bildschirme so regeln, sodass die Helligkeit in den Abendstunden auf ein verträglicheres Maß abgesenkt werden kann?
gez. Heiko Panzer
Fragen zu dieser Anfrage
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