Beschluss:
Der Rat möge beschließen:
Die Stadt Osnabrück gründet gemäß dem Ziel des Bürgerbegehrens eine kommunale Wohnungsgesellschaft.
Sachverhalt:
Innerhalb kurzer Zeit hat ein Bündnis aus über 40 gesellschaftlichen Gruppen in Osnabrück ein erfolgreiches Bürgerbegehren auf den Weg gebracht – trotz Winter und Weihnachtspause. Die bisherige Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt zeigt, dass trotz verstärkter Anstrengungen bei der Flächenausweisung zu wenig bezahlbarer und sozialer Wohnungsbau entsteht.
Der Rat soll daher das Ergebnis des Bürgerbegehrens respektieren und, um keine Zeit zu verlieren, mit einem klaren Votum für das Bürgerbegehren, für eine kommunale Wohnungsgesellschaft einen Bürgerentscheid im Sinne der Nds. Kommunalverfassung „abwenden“.
gez. Frank Henning gez. Volker Bajus gez. Giesela Brandes-Steggewentz
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