Grünkohl und Krönungen für alle Osnabrücker*innen – Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen / Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 5.1

Beschluss:

Der Rat beauftragt die Vertreter*innen der Stadt Osnabrück in der nächsten Mitgliederversammlung des Verkehrsverein Osnabrück zu beantragen, dass zur Osnabrücker Mahlzeit zukünftig ohne Ansehen des (mutmaßlichen) Geschlechts eingeladen wird.

Die Zuständigkeit des Rates der Stadt Osnabrück ist in § 58 NKomVG abschließend geregelt. Die Beauftragung von Vertreter*innen der Stadt Osnabrück in der Mitgliederversammlung des Verkehrsvereins Osnabrück in einer bestimmten Art und Weise über Fragen der Tagesordnung abzustimmen und dadurch verbindlich festzulegen, wer zu der Veranstaltung „Osnabrücker Mahlzeit“ eingeladen wird und wer nicht, fällt somit nicht in den Zuständigkeitsbereich des Rates der Stadt Osnabrück, wie er in § 58 NKomVG festgelegt ist.

Ebenso gehört die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gewünschte Beauftragung der städtischen Vertreter*innen weder zu den Aufgaben des eigenen Wirkungskreises nach § 5 NKomVG noch zu den Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises nach § 6 NKomVG.

Der vorliegende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (VO/2019/3481) ist somit mit den Zuständigkeitsregelungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) nicht vereinbar und kann daher so nicht beschlossen werden.

Unabhängig davon, bittet der Rat der Stadt Osnabrück den Vorstand des Verkehrsvereins sich vereinsintern über das von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgetragene Anliegen Gedanken zu machen und in einer vereinsinternen Diskussion darüber zu beraten, ob und wie das Veranstaltungsformat der „Osnabrücker Mahlzeit“ zeitgemäßer und moderner gestaltet werden kann.

Sachverhalt:

Die Begründung erfolgt mündlich.

gez. Frank Henning

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