Beschluss:
- Zum 01.04.2020 werden Aufgaben und Strukturen der Osnabrück Marketing und Tourismus GmbH gem. anliegendem Gesellschaftsvertrag (Anlage 2) verändert. Die Gesellschaft firmiert dann unter der Bezeichnung „Citymarketinggesellschaft Osnabrück mbH“.
- Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundsbeamten, die Aufsichtsbehörden oder das Registergericht sowie aus steuerlichen oder aus sonstigen Gründen Änderungen an dem Gesellschaftsvertrag als notwendig oder zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat der Stadt Osnabrück mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt des Gesellschaftsvertrages nicht verändert wird.
- Die Stadt Osnabrück übernimmt das gesamte Stammkapital in Höhe von 25.650,00 Euro. Dies umfasst die Anteile des VVO i.H.v. 1.300 Euro und des OCM i.H.v. 5.150 Euro.
- Der Oberbürgermeister der Stadt Osnabrück wird ermächtigt, alle erforderlichen Erklärungen abzugeben und Unterschriften zu leisten. Der Oberbürgermeister der Stadt Osnabrück wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung allen erforderlichen Beschlüssen zuzustimmen, um diese Neustrukturierung umzusetzen.
- Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der kommunalaufsichtlichen Unbedenklichkeit.
- Die Stadt Osnabrück wird das vorgelegte Konzept mit dem Ziel der Kostensenkung optimieren.
- Für den Bereich „Kulturmarketing“ im gesamtstädtischen Sinne wird eine Zukunftsstrategie erarbeitet, bei der die CMO mbH klar definierte Aufgaben im Rahmen des Citymanagements und -marketings übernimmt.
Es ist sicher zu stellen, dass die CMO über ausreichende finanzielle Mittel verfügen kann, um das städtische „Kulturmarketing“ effektiv betreiben zu können.
Sachverhalt:
Die Begründung erfolgt mündlich.
gez. Frank Henning
Fragen zu diesem Antrag
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