Beschluss:
Der Rat beschließt zu prüfen, ob
1) Der Osnabrück-Pass wird zukünftig allen Bezieher*innen von
- Sozialhilfe (Leistungen zum Lebensunterhalt) nach dem Sozialgesetzbuch,
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
- Arbeitslosengeld II (Grundsicherung für Arbeitsuchende),
- Kinderzuschlag,
- und Wohngeld
automatisch mit der Zustellung des Bewilligungsbescheids über die oben genannten Leistungen zugesandt werden kann. Dabei sind sowohl die organisatorischen Gegebenheiten von Stadt Osnabrück, Jobcenter und Arbeitsagentur zu berücksichtigen, als auch die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen zu beachten. Dem OS-Pass ist dabei eine Infobroschüre über die Leistungen und Möglichkeiten beizufügen.
2) es Menschen mit geringem sonstigem Einkommen ist es weiterhin möglich ist, nach dem heute üblichen Verfahren, einen Antrag beim FB Integration, Soziales und Bürgerengagement auf Ausstellung des OS-Passes zu stellen.
3) es darüber hinaus ist es zukünftig auch Studierenden, die über geringes sonstiges Einkommen verfügen, möglich ist, einen Antrag auf Ausstellung des OS-Pass zu stellen.
4) Die Verwaltung evaluiert die angebotenen Leistungen des OS-Passes und bemüht sich um eine Ausweitung der Angebote. Die Ergebnisse sind den entsprechenden Ausschüssen zeitnah vorzustellen.
Sachverhalt:
Die Begründung erfolgt mündlich.
gez. Frank Henning
Fragen zu diesem Antrag
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