Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, in einem ersten Schritt darzustellen, welche interfraktionellen Sitzungen, Fraktionsgesprächskreise, interne Abstimmungsgespräche usw. seit 2013 von der Verwaltung initiiert wurden und welche externen Beratungsleistungen seit 2013 beauftragt wurden.
In einem zweiten Schritt möge die Verwaltung begründet darstellen, warum eine interne Entscheidungsvorbereitung, wie sie in § 85 NKomVG beschrieben wird
(„Die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte (…) bereitet die Beschlüsse des Hauptausschusses vor (…). Sie oder er soll im Rahmen der Vorbereitung der Beschlüsse des Hauptausschusses die Ausschüsse der Vertretung beteiligen.“),
immer weniger durchgeführt wird. Konkret ist darzulegen, warum die Verwaltung vermehrt keine eigenen, fachlich orientierten Beschlussvorlagen – mit Entscheiduungsvorschlag – erstellt und diese dann der Politik und der Öffentlichkeit für eine umfassende Diskussion zur Verfügung stellt.
Sachverhalt:
Seit Jahren ist die Tendenz seitens der Verwaltungsspitze zu erkennen, dass im Vorfeld von Entscheidungen durch den Rat oder die Fachausschüsse interne Gesprächsrunden initiiert werden, um einen möglichst breiten Konsens der Ratsfraktionen herzustellen (aktuell zur Römerbrücke, zur ökologischen Bauleitplanung, zum Zoo, zum VFL Osnabrück, zum Schloßgarten, zum Neumarkt, zur Schulentwicklungplanung usw.). Zusätzlich werden externe Beratungsfirmen bauftragt, Entscheidungen der Verwaltung zu begleiten oder vorzubereiten.
Auf der einen Seite werden dadurch die ehrenamtlichen Ratsmitglieder, die an immer mehr Veranstaltungen dieser Art teilnehmen müssen, zusätzlich – über ihre grundsätzlich schon sehr hohe vorhandene zeitliche inanspruchnahme – belastet. Eine Veinbarkeit von Familie, Beruf und Ehrenamt wird dadurch immer schwieriger, teilweise unmöglich.
Auf der anderen, noch schwerwiegenderen, Seite, wird durch die Vorgehensweise der Verwaltung ein Prozess in Gang gesetzt, der den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Osnabrück eine transparente, nachvollziehbare und öffentliche Entscheidungsfindung des Rates verwehrt. Verwaltungs- und Politikverdrossenheit werden aus Sicht der SPD-Fraktion dadurch gefördert.
Diese Tendenz wird auch in einem Spiegelbericht (Nr. 5 vom 26.01.2019) beschrieben und als ein Zeichen dafür gesehen, dass „das Selbstvertrauen der Verwaltung in ihre eigene Leistungsfähigkeit schwindet und, schlimmer noch, dass das Vertrauen der Bürger in die Fähigkeit des Staates schwindet, sie sicher durch schwierige Zeiten zu manövrieren.“
Die SPD-Fraktion möchte die Transparenz von Entscheiduungsprozesses des Rates für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Osnabrück erhöhen. Dafür muss Verwaltungspitze zukünftig ihrer originären Aufgabe, nämlich der „Vorbereitung von Beschlüssen“ , wieder stärker nachkommen (und dies ohne vorher die Befindlichkeiten der Politik abzuchecken).
Die Kommunalpolitik, sowie die Menschen unserer Stadt, müssen bei einer bevorstehenden Entscheidungen zu einem konkreten Thema einen von der Verwaltung abgewogenen und mit den Vor- und Nachteilen versehen Entscheidungsvorschlag aus ihrer Sicht bekommen, damit sich die öffentliche und poltische Diskussion daran orientieren kann.
gez. Frank Henning
Fragen zu diesem Antrag
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