Sachverhalt:
Professor Gregor Kirchhof, Direktor des Instituts für Wirtschafts- und Steuerrecht an der Universität Augsburg, beurteilt in einem aktuellen Gutachten im Auftrag des Deutschen Sportwettenverbands die Wettbürosteuer als verfassungswidrig. Er begründet dies mit der Gleichartigkeit von Wettbürosteuer und Sportwettsteuer.
Zitat: „Die Sportwettsteuer und die Wettbürosteuer schöpfen damit aus derselben Quelle wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, sind in der Bemessungsgrundlage, im Belastungsgrund, in der Erhebungstechnik und der grundrechtlichen Zahlungsbetroffenheit gleichartig. Die Wettbürosteuer verletzt in der gegenwärtigen Bemessung nach dem Brutto-Wetteinsatz das Gleichartigkeitsverbot und damit das Grundgesetz.”
Die Verwaltung wird vor diesem Hintergrund um einen aktuellen Sachstandsbericht zur Umsetzung der Wettbürosteuer in Osnabrück und um eine Einschätzung des Gutachtens hinsichtlich möglicher Konsequenzen für die Stadt Osnabrück gebeten.
gez. Frank Henning
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