Sachstand Wettbürosteuer; Dringliche Anfrage i. S. v. § 14 Abs. 2 GO – SPD-Fraktion

Sachverhalt:

Professor Gregor Kirchhof, Direktor des Instituts für Wirtschafts- und Steuerrecht an der Universität Augsburg, beurteilt in einem aktuellen Gutachten im Auftrag des Deutschen Sportwettenverbands die Wettbürosteuer als verfassungswidrig. Er begründet dies mit der Gleichartigkeit von Wettbürosteuer und Sportwettsteuer.

Zitat: „Die Sportwettsteuer und die Wettbürosteuer schöpfen damit aus derselben Quelle wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, sind in der Bemessungsgrundlage, im Belastungsgrund, in der Erhebungstechnik und der grundrechtlichen Zahlungsbetroffenheit gleichartig. Die Wettbürosteuer verletzt in der gegenwärtigen Bemessung nach dem Brutto-Wetteinsatz das Gleichartigkeitsverbot und damit das Grundgesetz.” 

Die Verwaltung wird vor diesem Hintergrund um einen aktuellen Sachstandsbericht zur Umsetzung der Wettbürosteuer in Osnabrück und um eine Einschätzung des Gutachtens hinsichtlich möglicher Konsequenzen für die Stadt Osnabrück gebeten.

gez. Frank Henning

Fragen zu dieser Anfrage

Bei Fragen und Anregungen zu dieser Anfrage können Sie hier mit uns in Kontakt treten.

  • Damit wir Ihnen antworten können, benötigen wir Ihre E-Mail-Adresse.
  • Bitte teilen Sie uns hier Ihre Anregungen und Fragen zur Anfrage mit.
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.