Sachverhalt:
Aufgrund des knappen Wohnraums in der Stadt kommt es offenkundig immer wieder vor, dass Menschen aus sozialen Einrichtungen länger in diesen verbleiben müssen, als es pädagogisch, therapeutisch oder psychologisch notwendig ist. Der Fall einer Frau aus dem Frauenhaus Osnabrück mit vier Kindern, s. NOZ – Artikel vom 17.4.2019, ist eines der letzten öffentlich diskutierten Beispiele.
Es ist zu vermuten, dass sich auch in weiteren Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe die Verselbständigung verzögert, weil für Bürgerinnen und Bürger dieses Personenkreises (Jugendliche, Menschen mit Behinderung, Menschen der Straffälligenhilfe, Flüchtlinge etc.) kein bezahlbarer Wohnraum auf dem Wohnungsmarkt anzumieten ist. Dies verursacht im Bereich der Sozial- und Jugendhilfe möglicherweise zusätzliche Kosten, die für andere dringend gebotene Maßnahmen nicht zur Verfügung stehen.
Wir fragen daher die Verwaltung:
- Wie hoch ist die Zahl der verzögerten Verselbständigungen aus Gründen des Wohnraummangels in der Stadt Osnabrück (dies sollte durch eine Abfrage bei den Trägern der Sozial- und Jugendhilfe erhoben werden)?
- Welche zusätzlichen Kosten entstehen der Stadt Osnabrück aufgrund der verzögerten Verselbständigung aus Gründen des Wohnraummangels?
gez. Andreas Reinisch-Klaß
Fragen zu dieser Anfrage
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