Sachverhalt:
Osnabrücker Tagesmütter und Tagesväter erhielten seitens der Stadt Osnabrück neue Auflagen hinsichtlich der Dokumentationspflicht von Fehltagen der Kinder in der Tagesbetreuung. Diese Veränderungen führen u.a. zu einem bürokratischen Mehraufwand sowohl bei den Tagesmüttern und Tagesvätern, als auch bei der Stadtverwaltung.
Wir fragen die Verwaltung:
- Welche genauen Veränderungen in der Dokumentationspflicht wurden seitens der Verwaltung den Tagesmüttern / Tagesvätern auferlegt, in welcher Form fand die Dokumentation der Fehltage in der Vergangenheit statt?
- Aus welchem Grund wurde eine Veränderung in der Dokumentation der Fehltage vorgenommen?
- Besteht aus Sicht der Stadtverwaltung die Option eine Regelung für die Tagesmütter und Tagesväter einzuführen, die eine finanzielle Planungssicherheit und Kontinuität bietet, z.B. analog den monatlichen Beiträgen für Krippe oder Hort?
gez. Frank Henning
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