Erdverkabelung für das Osnabrücker Stadtgebiet – Land soll Netzausbau verträglich machen: Erdkabel für die ENLAG 16-Höchstspannungsleitung – Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, BOB

Beschluss:

1) Der Rat der Stadt Osnabrück bekräftigt seinen Beschluss vom 10.09.2013 (VO/2013/3034), dass beim geplanten Ausbau der Energieleitungsnetze im Stadtgebiet eine Erdverkabelung erfolgen soll und dies entsprechend in den Stellungnahmen der Stadt zur Planfeststellung zu fordern. Die Abgeordneten in Land und Bund werden aufgefordert, sich jeweils in ihren Gremien für eine Erdkabelführung einzusetzen. Die Netzbetreiber werden aufgefordert, für maximale Transparenz bei den geplanten Vorhaben zu sorgen und die Forderung nach Erdverkabelung zu übernehmen. Der Rat unterstützt die Bürgerinitiativen in weiteren Aktivitäten für eine Erdverkabelung.

2) Der Rat der Stadt lehnt unter Bezugnahme auf den Beschluss zu 1) dementsprechend auch die geplante Freileitungsführung der 380-kV-Höchstspannungsleitung der Amprion GmbH im Stadtgebiet (Abschnitt Wehrendorf – Umspannanlage Lüstringen Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) – Projekt Nr. 16) ab und zwar in allen drei Variantenkorridoren A, B oder C. Der Rat bekräftigt diesbezüglich die Stellungnahme der Stadt Osnabrück (VO/2019/4017).

3) Die Niedersächsische Landesregierung, insbesondere das für das Raumordnungsverfahren zuständige Landwirtschaftsministerium, wird aufgefordert, von der Möglichkeit der Erdkabelführung Gebrauch zu machen und

  • die von Amprion für den Freileitungsbau beantragte Vorzugstrasse A zu verwerfen,
  • eine weiträumige Umgehung Osnabrücker Siedlungsbereiche im Korridor C des EnLAG Projektes Nr. 16 Lüstringen – Abschnitt Melle mittels Erdkabelführung ohne zusätzlich Eingriffe in das Landschaftsbild zu ermöglichen.
  • eine weitere Flächeninanspruchnahme durch Kabelübergabestationen (KÜS) im Stadtgebiet nicht zuzulassen
    und
  • mit dieser Trassenvariante C als Erdkabeltrasse das Raumordnungsverfahren wie geplant zügig zum Jahresende abzuschließen, damit für die Osnabrücker Bürgerinnen und Bürger Klarheit besteht, wie es im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren weitergeht.
  • Zudem die Stadt bei Ihrem Anliegen zu unterstützen, dass im Zuge der weiteren Planungen und Maßnahmen des Netzausbaus ergänzende Minimierungs- und Umbaumaßnahmen ergriffen werden, die u.a. die Anzahl der Maststandorte im Bereich der UA Lüstringen reduzieren.

4) Die Landtagsabgeordneten werden gebeten, sich in ihren Gremien für eine zügige Umsetzung der Beschlusslage des Rates zu 1) bis 3) einzusetzen.

Sachverhalt:

Der Netzausbaubedarf zwischen Wehrendorf und Gütersloh geht auf die DENA I Netzstudie aus dem Jahr 2005 zurück. Für das Projekt Wehrendorf – Gütersloh wurde bereits 2009 im Energieleitungsausbaugesetz der dringende energiewirtschaftliche Bedarf gesetzlich bestätigt. Die neue Leitung soll u. a. auch die Ableitung des Windstroms aus dem Landkreis Osnabrück sicherstellen. Ende 2011 fanden erste Gespräche zwischen dem Vorhabenträger Amprion, der Stadt und dem Landkreis Osnabrück sowie der Regierungsvertretung in Oldenburg (RV OL) statt. Für den Nordabschnitt des Projektes begann im September 2014 zunächst ein „Trassenfindungsprozess Bissendorf“ mit der Gemeinde Bissendorf, der RV OL und Amprion, der im April 2015 abgeschlossen wurde. Im Juli 2015 fand die Antragskonferenz für das ROV zum Nordabschnitt statt. Am 31.12.2015 wurde das Projekt per Gesetzesänderung als Pilotprojekt für die Erprobung der Teilerdverkabelung zugelassen. Daraufhin fand im April 2016 eine ergänzende Antragskonferenz zu diesem Thema statt. Der Untersuchungsrahmen wurde im August 2016 festgelegt. Nach Vorlage der Antragsunterlagen leitete das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems (ArL) am 03.05.2019 das ROV für den Nordteil ein, die Frist für Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange war am 08.07.2019. Ziel ist es, das ROV bis Ende des Jahres abzuschließen und anschließend zeitnah mit dem Planfeststellungsverfahren zu beginnen.

Mit der o. g. gesetzlichen Änderung ist das Projekt ein Pilotprojekt für Teilerdverkabelung. D.h. dass die Leitung zwar in Regelbauweise als Freileitung geplant wird, auf technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitten unter bestimmten Voraussetzungen jedoch die Teilerdverkabelung erprobt werden kann. Dies ist dann zulässig, wenn die Leitung einen Abstand von weniger als 400 m zu Wohngebäuden im Innenbereich bzw. weniger als 200 m zu Wohngebäuden im Außenbereich einhält (Verstoß gegen den Wohnumfeldschutz). Zudem ist sie auch bei Verstößen gegen den Natur- und Artenschutz zulässig (siehe auch EnLAG § 2 Abs. 2). Für den Nordteil des EnLAG-Projekts 16 zwischen Wehrendorf und Lüstringen verstoßen alle zu untersuchenden Varianten mehrfach gegen den Wohnumfeldschutz – sowohl im Innen- als auch im Außenbereich). Insbesondere bei der Einführung in das Umspannwerk Lüstringen in Osnabrück sind auch mehrere Verstöße gegen den Wohnumfeldschutz im Innenbereich zu verzeichnen. Bei Fragen des Wohnumfeldschutzes greift für den 400 m Abstand zudem das Ziel der Raumordnung im LROP Abschnitt 4.2 Ziffern 07 Satz 6 und 7 – mit den Ausnahmeregelungen in Satz 9. Für den 200 m Abstand gilt der Grundsatz der Raumordnung in LROP Abschnitt 4.2 Ziffer 07 Satz 13.

Im laufenden ROV werden im Wesentlichen zwei Trassenvarianten A und B/C geprüft sowie Kombinationen hieraus. Die nördliche Variante A (von der auch Darum betroffen ist) orientiert sich an einer vorhandenen 110 kV-Leitung, die beim Bau dieser Trasse mit auf das neue Gestänge genommen werden könnte. Sie betrifft v.a. die Stadt Osnabrück. Die südliche Variante B/C orientiert sich an der vorhandenen 220 kV-Leitung, die durch die neue Leitung ersetzt werden soll. Sie betrifft v. a. die Gemeinde Bissendorf. Aufgrund der engen Besiedlung in der Region, verlassen beide Varianten z. T. die vorhandenen Leitungstrassen, um Siedlungsabstände von Freileitungen möglichst einhalten zu können.

Aus der beigefügten Übersichtskarte wird ersichtlich, dass bei der Trassenvariante C ohnehin von Amprion ein großer Teil der Trasse als Erdkabeltrasse vorgesehen ist. Aufgrund der neuesten Entwicklungen im südlichen Teil des Raumordnungsverfahrens (Voxtrup – Gütersloh), wonach die bisherige Überlegung, eine Erdkabeltrasse über den Sandforter Berg zu legen, aus wasserschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist (siehe Mitteilung der Verwaltung, StUA am 22.08.2019, Protokollauszug zu TOP 7.3.4), wird schnell klar, dass der Weiterbau der Trasse ohnehin weiter östlich erfolgen muss und unmittelbar im nördlichen Teil des Raumordnungsverfahrens auf der Trasse C landen wird (Vorzugskorridor A liegt nicht mehr in der richtigen Richtung).

 

gez. Dr. E. h. Fritz Brickwedde       gez. Frank Henning       gez. Volker Bajus

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