Beschluss:
Der Rat der Stadt Osnabrück fordert den Landtag dazu auf, als Sofortmaßnahme gegen die steigenden Mieten einen landesweiten Mietendeckel zu erlassen.
Dieser soll folgende Regelungen beinhalten:
1.
Mietenstopp: Die Mieten für alle Wohnungen werden für einen Zeitraum von fünf Jahren eingefroren. Auch Staffelmieten sind davon betroffen.
2.
Mietobergrenzen: Die Kommunen erhalten die Möglichkeit regionale Mietobergrenzen zu erlassen, differenziert nach Baualtersklassen und der Ausstattung mit Heizung und Bad.
3
Mieten runter: Liegen Mieten mehr als 20 Prozent oberhalb der Mietobergrenzen, können diese auf Antrag bei den kommunalen Behörden abgesenkt werden.
4.
Verdrängung verhindern: Die Umlage von Modernisierungskosten ist genehmigungspflichtig. Nur angemessene und zielführende Maßnahmen sind genehmigungsfähig.
5.
Ausnahme: Ausgenommen vom Mietendeckel sind Neubauwohnungen, die nach dem
- Januar 2014 gebaut wurden und künftig gebaut werden sollen.
6.
Durchsetzung: Verstöße werden mit einem Bußgeld von bis 500.000 Euro geahndet.
Die Verwaltung wird beauftragt, zu der Einführung eines möglichen Mietendeckels in Osnabrück Stellung zu beziehen. Die Verwaltung möge dabei konkret erläutern, ob ein Mietendeckel das richtige Instrument für Osnabrück sein kann, um den Mietmarkt zu beleben, und, welche weiteren Auswirkungen auf den Osnabrücker Wohnungsmarkt entstehen könnten.
Es ist darüber hinaus auszuführen, welchen Einfluss die bereits bestehenden Bundesprogramme Mietpreisbremse (§§ 556 d ff. BGB), Senkung der Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB) und Verlängerung der Kündigungssperrfrist bei Umwandlung von Wohneigentum (§ 577 a Abs. 2 BGB) bereits jetzt in Osnabrück auf den Wohnungsmarkt ausüben.
Die Ergebnisse sind in den zuständigen Fachausschüssen vorzustellen.
Sachverhalt:
Die Begründung erfolgt mündlich.
gez. Frank Henning
Fragen zu diesem Antrag
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