Sachverhalt:
Aufgrund von Beschwerden aus der Bürgerschaft über Verstöße gegen das Tempo-30-Limit in der Straße ´In der Steiniger Heide´ fragen wir die Verwaltung:
- Besteht die Möglichkeit Geschwindigkeitskontrollen im Bereich des einseitigen Parkens durchzuführen?
- Besteht die Möglichkeit Einfahrten von Bürgerinnen und Bürgern, die sich dazu bereit erklären, als Standort für Geschwindigkeitsmessungen zu nutzen?
- Welche Alternativen (Blumenkästen, Berliner Kissen etc.) schlägt die Verwaltung vor, um die Geschwindigkeit in der Straße anzupassen?
gez. Frank Henning
Fragen zu dieser Anfrage
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