Sachverhalt:
Im Juli 2015 hat der Rat Osnabrück die 3. Änderung der Sondernutzungsgebührenordnung beschlossen. Bis dahin waren für Einzelgenehmigungen ohne wesentliche Beeinträchtigung des Verkehrs 7,- Euro monatlich pro Quadratmeter vorgesehen. Seit dem Beschluss sind es 5-15 Euro pro Woche und Quadratmeter.
In der Gegenüberstellung der Verwaltung vom April 2015, die dem Beschluss vorausging, wird diese Änderung nicht erwähnt. Hier ist unter Punkt 4 bei den Baubegleitmaßnahmen keine Änderung in den Gebühren für Einzelgenehmigungen ohne wesentliche Beeinträchtigung des Verkehrs vorgesehen.
Wir fragen die Verwaltung:
Mit welcher Veranlassung und von wem wurde eine Erhöhung der Sondernutzungsgebühren für Einzelgenehmigungen ohne wesentliche Beeinträchtigung des Verkehrs beschlossen?
gez. Frank Henning