Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, wo punktuell zum Schutz von Menschen und Tieren eine Einschränkung des Abbrennens privater Feuerwerke erfolgen kann und sollte (z.B. in der Innenstadt, rund um Krankenhäuser, den Zoo, das Tierheim, den Stadtwald, Grüne Finger, etc.).
- Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen es sinnvoll ist, eine öffentliche Lasershow in der Osnabrücker Innenstadt als Alternative zum Abbrennen privater Feuerwerke durchzuführen. Die Kosten sind zu ermitteln und dem Ordnungsausschuss und dem Finanzausschuss vorzulegen.
Der Inhalt der Vorlage unterstützt folgende/s strategische/n Stadtziel/e:
Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (Ziel 2016 – 2020)
Sachverhalt:
Die Begründung erfolgt mündlich
gez. Frank Henning
Fragen zu diesem Antrag
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