Beschluss:
Das Aufsichtsgremium der neu zu gründenden Kommunalen Wohnungsgesellschaften soll mehrheitlich durch Vertreter*innen der Ratsfraktionen besetzt werden. Darüber hinaus sollen bei entsprechender Gesellschaftsgröße Vertreter*innen der Mieter*innen und der Belegschaft mit Sitz und Stimme hinzugezogen werden.
Es wird ein Beirat gebildet, dessen Zusammensetzung vom Rat beschlossen wird und der aus sachkundigen und sozialpolitisch engagierten Bürger*innen bestehen soll. Auch der Beirat erhält Sitz und Stimme im Aufsichtsgremium.
Bis das Aufsichtsgremium seine Arbeit aufnimmt, behält der jetzige Projektausschuss zur Gründung der Wohnungsgesellschaft seine Funktion und begleitet den Gründungsprozess auch inhaltlich weiter.
Sachverhalt:
Sowohl in der internen inhaltlichen Diskussion als auch in der Wirkung auf die Bevölkerung der Stadt muss deutlich gemacht werden, dass die Kommunale Wohnungsgesellschaft nicht einfach ein weiterer beliebiger Akteur auf dem Wohnungsmarkt ist, sondern dazu dient, den expliziten sozialpolitischen Auftrag der Osnabrücker*innen umzusetzen.
Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE haben hilfsweise für die Bündnisvertreter*innen diesen Antrag gestellt, da diese kein Antragsrecht haben.
gez. Frank Henning gez. Volker Bajus gez. Giesela Brandes-Steggewentz
Fragen zu diesem Antrag
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