Beschluss:
Das Aufsichtsgremium der neu zu gründenden Kommunalen Wohnungsgesellschaften soll wird mehrheitlich durch Vertreter*innen der Ratsfraktionen besetzt werden. Darüber hinaus sollen werden bei entsprechender Gesellschaftsgröße Vertreter*innen der Mieter*innen und der Belegschaft mit Sitz und Stimme hinzugezogen werden.
Das Aufsichtsgremium der neu zu gründenden Kommunalen Wohnungsgesellschaften wird durch den Rat gewählt und überwiegend durch Vertreter*innen der Ratsfraktionen besetzt.
Es wird ein Beirat gebildet, dessen Zusammensetzung vom Rat beschlossen wird und der aus sachkundigen und sozialpolitisch engagierten Bürger*innen bestehen soll besteht. Auch der Beirat erhält Sitz und Stimme im Aufsichtsgremium.
Es wird ein Beirat gebildet, dessen Zusammensetzung vom Rat beschlossen wird und der aus sachkundigen und sozialpolitisch engagierten Bürger*innen und Mietervertreter*innen besteht.
Bis das Aufsichtsgremium seine Arbeit aufnimmt, behält der jetzige Projektausschuss zur Gründung der Wohnungsgesellschaft seine Funktion und begleitet den Gründungsprozess auch inhaltlich weiter.
Der Inhalt der Vorlage unterstützt folgende/s strategische/n Stadtziel/e:
Sachverhalt:
Die Begründung erfolgt mündlich.
gez. Dr. E. h. Fritz Brickwedde gez. Frank Henning gez. Volker Bajus
Fragen zu diesem Antrag
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