Ein Nachtbürgermeister für Osnabrück – Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, UFO

Beschluss:

Der Rat der Stadt Osnabrück möge beschließen:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der mo. eine Nachtbürgermeisterin oder einen Nachtbürgermeister für Osnabrück einzusetzen. Diese Person soll als vermittelnde Position zwischen Gastronomen, Veranstalterinnen und Veranstaltern, Kulturschaffenden, Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Politik und Verwaltung fungieren und dadurch das Osnabrücker Nachtleben bzw. die Gastronomie und Hotellerie fördern und mitentwickeln. Aufgabe ist es, mögliche Konflikte zwischen den Akteuren zu verhindern bzw. abzumildern, sowie der örtlichen Gastronomie und den örtlichen Veranstaltern als zentrale Ansprechperson zu dienen.
  2. Die Stelle der ersten Nachtbürgermeisterin / des ersten Nachtbürgermeisters wird nächstmöglich eingerichtet und hat zunächst eine Laufzeit von zwei Jahren. Diese soll als Pilotphase dienen, um Erkenntnisse zum Bedarf und den Aufgabenschwerpunkten zu sammeln.
  3. Die Verwaltung beauftragt die Marketing Osnabrück GmbH (mo.), einen entsprechenden Findungsprozess zur Bestimmung einer geeigneten Person gemeinsam mit Akteuren aus Gastronomie und Veranstaltern festzulegen.
  4. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20 Stunden. Die Finanzierung erfolgt, auf zwei Jahre begrenzt, durch die Stadt Osnabrück zu 2/3 sowie Beteiligte aus der Gastronomie und Kreativ-Wirtschaft zu 1/3. Die Stadt stellt der mo. für 24 Monate hierfür anteilige 32.000,00 € Projektmittel zur Verfügung.
  5. Als Ansprechpartner des Osnabrücker Nachtlebens steht die Nachtbürgermeisterin/der Nachtbürgermeister dem Kulturausschuss und weiteren Fachausschüssen auf Wunsch beratend zur Seite und wird zweimal jährlich über ihre/seine Tätigkeiten berichten.
  6. Aufgaben und Kompetenzen werden Gegenstand einer aufzustellenden Geschäftsordnung.

Sachverhalt:

Nach Mannheim und Wiesbaden ist Osnabrück die dritte Stadt, die sich durch die Einrichtung der Stelle eines Nachtbürgermeisters bzw. einer Nachtbürgermeisterin positioniert, denn die Stadt Osnabrück will gerade auch junge und gut ausgebildete Menschen für Osnabrück gewinnen und halten. Damit junge Menschen nach Osnabrück ziehen, braucht es spannende Projekte, ein breites, kulturelles Angebot, ein attraktives Freizeitangebot und ein florierendes Nachtleben. Dabei hat insbesondere das Nachtleben in den vergangenen Jahren in Osnabrück gelitten. Exemplarisch sind dafür die Probleme im Bereich Güterbahnhof und weitere Clubschließungen wie z.B. die des „Glanz und Gloria“ zu nennen. Osnabrück hat jedoch ein enormes Potential, mehr aus seiner bereits breit bestehenden und insbesondere inhabergeführten Gastronomie- und Clubszene zu machen. Das Interesse an der Einrichtung eines Nachtbürgermeisters bzw. einer Nachtbürgermeisterin ist hier besonders signifikant.

Durch die Corona-Krise hat sich die Lage der Gastronomen und Veranstalter sowie der Hotellerie dramatisch verschlechtert. Gerade auch vor diesem Hintergrund wäre und ist die Funktion dieser Anlaufstelle dringend geboten und es liegt im Interesse der Stadt, hier die Substanz der privatwirtschaftlichen Kulturträger und Akteure insgesamt zu erhalten. Das Ziel ist es, langfristig eine besondere, von lokalen Inhabern geführte Club-, Gastronomie und Kulturszene zu bewahren bzw. zu schaffen, die eine Strahlkraft über die Stadt hinaus ausübt.

Insbesondere die Mittlerrolle zwischen Gastronomie und Stadtverwaltung als eine Art „Kümmerer“ ist Kern der Aufgabe. Die Nachtbürgermeisterin/der Nachtbürgermeister ist damit ein zentrales Element des Citymanagements.

Die Nachtbürgermeisterin/der Nachtbürgermeister nimmt dabei eine Mehrfachrolle ein. Sie/er dient als Mediator, Moderator und Motor zugleich.

Aufgabe als Mediator und Moderator ist es, die Sichtweise von Kreativwirtschaft und Gründerkultur wie auch die von Marktbetreibern und Händlern in die Stadtverwaltung zu übersetzen, um Menschen die Umsetzung ihrer Ideen, Anregungen, Wünsche und Projekte zu vereinfachen.

Aufgabe als Motor besteht darin, als zentrale Anlaufstelle für Kreativwirtschaft und Gründerkultur, die jeweiligen Akteure miteinander zu vernetzen, Potentiale zu erkennen und bei der Umsetzung von Projekten unterstützend zu wirken. Ziel ist dabei, die Zahl von kreativen Projekten, Veranstaltungen und Gründungen in Osnabrück so zu erhöhen und mittelfristig auf positive Standortfaktoren für Osnabrück hinzuwirken. Die Anbindung an mo. entspricht dabei dem konzeptionellen Ziel der Stadt, das Citymanagement als Teil des Stadtmarketings und der kulturellen Wirtschaftsförderung zu stärken.

Nach einer zweijährigen Pilotphase erfolgt eine Bewertung und Erfolgsbeurteilung und ggf. Entscheidung über die weitere Fortsetzung der Arbeit.

Der Inhalt der Vorlage unterstützt folgende/s strategische/n Stadtziel/e:

Vielseitige Kultur- und Freizeitangebote (Ziel 2016 – 2020)
Stadt zum Leben und Erleben – ausgeglichen-umweltverträglich-qualitätsvoll (Ziel 2021-2030)
Vielfältiger Kulturstandort und lebendige Friedensstadt – vielfältig-offen-kreativ (Ziel 2021-2030)

Sachverhalt:

gez. Dr. E. h. Fritz Brickwedde    gez. Frank Henning    gez. Heiko Schlatermund
gez. Volker Bajus      gez. Dr. Ralph Lübbe

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