Sachverhalt:
Am Morgen des 27.10.2020 teilte die Verwaltung mit, dass aufgrund der aktuellen Infektionslage der Krisenstab in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister entschied, den diesjährigen historischen Weihnachtsmarkt mit mehr als 130 Ständen abzusagen.
Wir fragen die Verwaltung:
- Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Entscheidung des Oberbürgermeisters den historischen Weihnachtsmarkt abzusagen?
- Welche Rechtsgrundlage besteht, dass der Rat der Stadt Osnabrück dieser Entscheidung nicht zustimmen muss?
- Welche Rechtsgrundlage besteht, dass die Verwaltung Entscheidungen mit einer solchen Tragweite alleine beschließen kann?
gez. Frank Henning
Fragen zu dieser Anfrage
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