Verbesserung der Finanzierung der Suchthilfearbeit in Niedersachsen / Antrag der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, UFO-Fraktion und der Fraktion Die Linke – Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 5.2

Beschluss:

Der Rat der Stadt Osnabrück fordert den Oberbürgermeister und die Abgeordneten im Niedersächsischen Landtag auf, sich für eine wesentliche Verbesserung der Finanzierung der Suchthilfearbeit in Niedersachsen, insbesondere für eine Erhöhung der Zuwendung für die Arbeit der ambulanten Fachstellen für Sucht und Suchtprävention (FSS) um 1 Mio. EUR sowie der Glücksspielsucht – Prävention und Beratung um 300.000 EUR einzusetzen.

Vor dem Hintergrund, dass der Nieders. Finanzminister Hilbers (CDU) dem Sozialministerium im Rahmen der sog. globalen Minderausgabe für das Haushaltsjahr 2021 eine Einsparauflage für den Haushalt des Sozialministeriums in Höhe von 5,5 Mio. Euro verordnet hat, werden die Abgeordneten im Nieders. Landtag aufgefordert, sich beim CDU geführten Finanzministerium dafür einzusetzen, dass der Nieders. Finanzminister Hilbers (CDU) die Einsparauflage um den Betrag von 1,3 Mio. Euro zurücknimmt, um dem Sozialministerium zu ermöglichen, die Zuwendungen für die Arbeit der ambulanten Fachstellen für Sucht und Suchtprävention (FSS) um 1 Mio. EUR sowie der Glücksspielsucht – Prävention und Beratung um 300.000 EUR aus dem Haushalt des Sozialministeriums erhöhen zu können.

 

Sachverhalt:

Seit Jahren stagnieren die vom Land bereitgestellten Mittel zur Finanzierung der Suchthilfe in Niedersachsen; die Fachberatungsstellen sind massiv unterfinanziert; die ambulanten Hilfen für suchtkranke Menschen in Niedersachsen – und damit auch in Osnabrück – sind in ihrer Existenz bedroht.

Aufgrund der ausgebliebenen Refinanzierung der steigenden Personal- und Sachkosten in der Vergangenheit ist eine flächendeckende und qualitätsgesicherte angemessene Versorgung für riskant, missbräuchlich und abhängig Konsumierende und für Menschen mit nicht-stoffgebundenen Abhängigkeits- und Missbrauchsproblemen und deren Angehörige gefährdet.

Hinzu kommen neue zusätzliche Aufgabenbereiche wie Mediensuchtprävention und -beratung, Sportwetten und Online-Glücksspiele. Notwendig ist eine verlässliche und kostendeckende Finanzierung der 75 ambulanten Beratungsstellen in Niedersachsen. Mehrere Anträge an das MS und an das MI blieben bislang ohne den gewünschten Erfolg.

Die Grundförderung des Landes für die FSS auf der Grundlage der Richtlinie in Höhe von 4,643 Mio. EUR ist seit 2014 unverändert; in 2018 wurden die Mittel politisch um 250.000 EUR erhöht, in 2019 um 148.000 EUR und in 2020 um 300.000 EUR (jeweils bezogen auf die Grundförderung). Dem Haushaltsentwurf 2021 ist zu entnehmen, dass die Förderung der Suchthilfe in 2021 auf den ursprünglichen Förderbetrag sinken. Der Zuwachs der Grundlohnsumme in der Zeit von 2014 bis 2020 betrug 22%. Demnach ergibt sich – gerundet – eine Forderung, die Förderung für die FSS um 1 Mio. EUR zu erhöhen (bezogen auf die Grundförderung).

In dieser Forderung nicht enthalten ist eine an sich ebenfalls erforderliche Anpassung der seit 1997 in der Höhe unveränderten Förderung der Präventionsarbeit der Fachstellen (derzeit 460.000 EUR) sowie die ebenfalls seit Jahrzehnten in der Höhe unveränderten Förderung der psychosozialen Begleitung von Substituierten (2,044 Mio. EUR).

Die Finanzmittel für den Arbeitsbereich „Glücksspielsucht – Prävention und Beratung“ sind seit 2008 unverändert. Grundlage der Förderung ist das Nds. WohlfahrtsFöG. Die Grundlohnsumme ist seit 2008 um 33% gestiegen

 

gez. Frank Henning

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