Beschluss zur Entwicklung von Bauerwartungsland südlich der Knollstraße – Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 4.34.1

Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Osnabrück stimmt dem Ankauf und der Entwicklung der Flächen südlich der Knollstraße durch „die kommunale Wohnungsgesellschaft (WiO) und die Grundstücksentwicklungsgesellschaft (ESOS)“ zu.
  2. Um die ökologischen Anforderungen in besonderer Weise zu erfüllen, wird ein Maßnahmenkatalog erarbeitet, der die Flächen unter dem Aspekt des Umweltschutzes aufwertet. Die vorhandene Kaltluftschneise bleibt erhalten.
  3. Der Rat der Stadt Osnabrück beschließt zur Unterstützung der Wohnflächenentwicklung südlich der Knollstraße, für den Fall des Kaufs durch eine geeignete Gesellschaft im Stadtkonzern, eine Eigenkapitalzuführung an diese Konzerngesellschaft in Höhe von 4.250.000 €.
  4. Im weiteren Verfahren sind folgende Fragestellungen durch die Fachverwaltung eingehender zu untersuchen und die Ergebnisse dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt vorzulegen:

    a) Wie weit kann eine Straßenrandbebauung südlich der Knollstraße gehen ohne die Kaltluftentstehungsflächen im Bereich des Grünen Fingers Sandbachtal unvertretbar zu beeinträchtigen? Wie sollten die Gebäude angeordnet und die Fassaden und Dächer beschaffen sein, um positiv auf die Kaltluftversorgung zu wirken?

    b) Wie weit geht die Kaltluftschneise nach Auffassung der Fachverwaltung, die von jeglicher Bebauung freigehalten und gesichert werden sollte? Wie breit muss also der nicht zu bebauende Korridor in dem Bereich bleiben, damit die Kaltluft weiter fließen kann? Die Fachverwaltung bereitet zusätzlich dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt für die ökologische aufzuwertende Fläche eine Beschlussvorlage zur Flächennutzungsänderung in ein Landschaftsschutzgebiet vor.

    c) Welche ökologischen Aufwertungsmaßnahmen sind nach einem Erwerb der Flächen durch die Stadt auf den Kaltluftentstehungsflächen des Grünen Fingers Sandbachtal sinnvoll und ökologisch wichtig, um die Kaltluftentstehungsflächen dauerhaft in ihrer ökologischen Funktion zu sichern?

d) Die Verwaltung möge darstellen, wie die Erlebbarkeit des Grünen Fingers Sandbachtal für die Bevölkerung sichergestellt bzw. gesteigert werden kann. Hierzu bedarf es eines Konzeptes für Fußgänger- und Fahrradwege, die den Naherholungsfaktor unterstreichen.

Sachverhalt:

Die Begründung erfolgt mündlich.

 

gez. Frank Henning

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