Beschluss:
Zur Entlastungen der Osnabrücker Sportvereine werden die folgenden Angebote umgesetzt:
a) Auf Antrag können die zur Jahresmitte an die Stadt zu zahlende Pacht- oder Erbbauzinsen für vereinseigene Sportanlagen bis zum Jahresende erlassen werden. Pacht- und Erbbauzinsen, die Sportvereine an private Eigentümer zu leisten haben, werden auf Antrag erstattet.
b) Die in den Haushalt eingestellten Sportfördermittel werden in voller Höhe für 2021 zur Verfügung gestellt und bei Bedarf vorrangig ausgeschöpft.
c) Auf Antrag wird von der Erhebung von Entgelten für städtische Sportanlagen (Sporthallen, Freianlagen) für das Winterhalbjahr 2020/2021 abgesehen.
Sachverhalt:
Die Begründung erfolgt mündlich.
gez. Susanne Hambürger dos Reis