Weiteres Vorgehen zum Bebauungsplan Nr. 620 – Windthorststraße/Kahle Breite – Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 5.4

Beschluss:

1. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 620 – Windthorststraße/Kahle Breite – soll das diesem Beschluss als Anhang beigefügte städtebauliche Konzept „Variante C“ weiterverfolgt werden. Im Interesse einer Wohnbauflächenentwicklung sollen dabei die in dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 358 – Kleingartenanlage Kahle Breite – planungsrechtlich gesicherten, aber bislang nicht realisierten Angebotsflächen für Kleingärten westlich der Kleingartenanlage Kahle Breite überplant werden.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, möglichst in räumlicher Nähe Ersatzflächen für die durch den Bebauungsplan Nr. 620 – Windthorststraße/Kahle Breite – wegfallenden Angebotsflächen für Kleingärten zu definieren und Vorschläge für eine planungsrechtliche Absicherung zu erarbeiten.

 

2. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 620 – Windthorststraße/Kahle Breite – soll der Geltungsbereich dahingehend verkleinert werden, dass die in dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 358 – Kleingartenanlage Kahle Breite – planungsrechtlich gesicherten, aber bislang nicht realisierten Angebotsflächen für Kleingärten westlich der Kleingartenanlage Kahle Breite weitgehend erhalten bleiben (siehe Alternative E).

 

Sachverhalt:

Die Begründung erfolgt mündlich.

 

gez. Susanne Hambürger dos Reis

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