Beschluss:
- Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Konzept zur Ausgestaltung eines Härtefallfonds zur Verhinderung bzw. Reduzierung von Energie- und Wassersperren zu entwickeln, welches
- a) Rechtsform und Organisation sowie personelle Ressourcen des Fonds klärt.
- b) den Personenkreis, der antragsberechtigt ist, sowie Kriterien zur Bewilligung von Anträgen festlegt.
- c) Kosten sowie Finanzierungsmöglichkeiten für den Fonds darstellt (speziell Akquise von Projektmitteln oder Spenden).
- d) datenschutzrechtlich prüft, inwiefern eine Vernetzung beteiligter Akteur*innen (Jobcenter, Energieanbieter*innen, Beratungsstellen) möglich ist, um frühzeitig und nachhaltig unterstützen zu können.
- e) Informationen in verschiedenen sowie einfacher Sprache sowie eine Bewerbung des Fonds umfasst.
Die Verwaltung stellt dar, wie in Härtefällen mit Kunden umgegangen wird, die nicht in der finanziellen Lage sind Ihre Energierechnungen bei den Stadtwerken zu bezahlen.
Ziel der gemeinsamen Anstrengungen aus Stadt OS (Wohnungsmanagement der Stadt), dem Job Center und SWO, im Fall von Zahlungsverzug von SWO-Kunden soll eine unterstützende Prävention sein, sodass die Kunden perspektivisch in die Lage versetzt werden solche Situationen zu vermeiden.
Die im Jahr 2020 in der Zeit des „Corona-Lockdowns“ ausgesetzten Sperrungen sollen auch in 2021 weiter ausgesetzt bleiben, um besondere Härten in diesen finanziell angespannten Situation zu vermeiden.
- Das Konzept wird Die Erkenntnisse werden dem Sozial- und Gesundheitsausschuss sowie dem Rat der Stadt Osnabrück zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Inhalt der Vorlage unterstützt folgende/s zentrale/s Handlungsfeld/er:
Sachverhalt:
Die Begründung erfolgt mündlich.
gez. Susanne Hambürger dos Reis
Fragen zu diesem Antrag
Bei Fragen und Anregungen zu diesem Antrag können Sie hier mit uns in Kontakt treten.