Beschluss:
Zur detaillierten Aufklärung der Anlage städtischer Gelder bei der Greensill-Bank und zur Bewertung des gesamten Vermögensanlage- und Schuldenmanagements der Finanzverwaltung sowie der Anlagerichtlinien werden unabhängige externe Fachleute beauftragt, dem Finanzausschuss eine Stellungnahme vorzulegen.
Da nach der Nr. 1 der Finanzrichtlinie 2.0 der Oberbürgermeister für den Abschluss von Geld‐ und Kapitalanlagen sowie die Überwachung zuständig und verantwortlich ist, diese Aufgabe aber auf den Finanzvorstand übertragen hat, sollten die externen Fachleute auch eine Stellungnahme zu der Frage vorlegen, wie die ordnungsgemäße Überwachung der auf den Finanzvorstand delegierten Aufgaben seitens des Oberbürgermeisters erfolgt ist, und ob die Strukturen und Abläufe innerhalb der Verwaltung geeignet sind, ein Überwachungsverschulden des Oberbürgermeisters auszuschließen.
gez. Susanne Hambürger dos Reis gez. Philipp Christ