Änderung der Finanzrichtlinie – Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 2.1

Beschluss:

  1. Die vom Rat am 05.11.2019 in der Version 2.2 beschlossene Finanzrichtlinie der Stadt Osnabrück wird unter Ziffer VII. Geld- und Kapitalanlagen wie folgt ergänzt:
  1. Anlageziele und Grundsätze […] Bei der Anlage von Tages- und Termingeldern darf eine Anlage ausschließlich im Bereich der institutsgesicherten Geschäftspartner erfolgen. Hierzu zählen ausschließlich

a) Sparkassen-Finanzgruppe (Haftungsverbund der Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen)

b) Mitglieder der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken.

Die hier anfallenden Verwahrentgelte und sonstigen Kosten werden ausdrücklich in Kauf genommen, auch wenn der Anlagebetrag dadurch abgeschmolzen wird und eine Erhaltung des Wertes nicht möglich ist.

  1. Vorgaben und Limite […] Das Kontrahentenlimit gilt nicht für die Anlage von Tages- und Termingeldanlagen.

 

  1. Entsprechend notwendige Mittel werden in den Haushalt 2021ff. zusätzlich eingestellt. 

Die vom Rat am 05.11.2019 in der Version 2.2 beschlossene Finanzrichtlinie der Stadt Osnabrück wird unter Berücksichtigung aller Prüfungsergebnisse zur Greensill-Anlage überarbeitet und angepasst. Der Grundsatz „Sicherheit vor Ertrag“ gilt nach wie vor. Dabei ist eine Überarbeitung nur der Anlageziele nicht ausreichend. Vielmehr müssen auch Änderungen bei den Vorgaben als auch bei den Verfahrensregeln der Finanzrichtlinie angestrebt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, der Politik zum geeigneten Zeitpunkt eine neue, umfassende und zukunftsfeste Vorlage zur Änderung der Finanzrichtlinie vorzulegen.

Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister beauftragt, sich beim Bund für zukünftige Absicherungen von kommunalen Anlagen einzusetzen.

Sachverhalt:

Zum jetzigen Zeitpunkt liegen noch nicht alle Prüfungsergebnisse vor. Es fehlen noch die Stellungnahmen des Rechnungsprüfungsamtes, der Kommunalaufsicht, als auch die von möglichen externen Fachleuten. Erst durch die umfangreiche Würdigung aller Fakten können Schlussfolgerungen für eine zukunftsfeste Überarbeitung der Richtlinie abgeleitet werden.

 

gez. Susanne Hambürger dos Reis                          gez. Philipp Christ

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