Beschluss:
Vor dem Hintergrund der Folgen der Corona-Pandemie wird Ddie Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Geschäftsführung der Städtische Bühnen Osnabrück gGmbH und dem Betriebsrat zu prüfen, inwieweit die Künstler*innen, die durch den Intendantenwechsel nicht weiter beschäftigt bzw. gekündigt wurden, besser sozial abgesichert werden können. Eine außerordentliche finanzielle Einmalzahlung erhalten können.
Für Künstler*innen, die jetzt ihr erstes Jahr nach der Ausbildung hinter sich haben, muss z.B. mit Projekten eine zweite Chance eröffnet werden.
Sachverhalt:
Es ist nachzuvollziehen, dass mit einem Intendantenwechsel das Ensemble sich verändert. Durch die Corona-Pandemie ist derzeit jedoch eine finanzielle Absicherung von Teilen des Ensembles erforderlich, um einen sozialverträglichen Übergang zu ermöglichen.
gez. Heiko Schlatermund