Beschluss:
- a) Die Schrankenanlage am Finkenhügel wird nach Beendigung der Bauarbeiten an der Rheiner Landstraße (1. BA) bis zum Beginn der vorgezogenen Kanal-/ Gewässerbaumaßnahmen für die B-Pläne 616 und 617 wieder geschlossen. Dies entspricht der im Sachverhalt dargestellten Variante a.
- b) Die Schrankenanlage am Finkenhügel bleibt nach Beendigung der Bauarbeiten an der Rheiner Landstraße (1. BA) bis auf weiteres geöffnet. Dies entspricht der im Sachverhalt dargestellten Variante b.
Die Verwaltung wir aufgefordert, die Beschlüsse vom 19.09.2019 und 03.12.2020 zur Entlastung des Straßenzuges Mozartstraße bis Gluckstraße von der Rheiner Landstraße bis zur Kreuzung Sedanstraße, inklusive der als Ersatzmaßnahmen für die demontierten Berliner Kissen (der zweiten Generation), wie Fahrbahneinengungen, Poller, Markierungen der Einmündungsbereich mit Schachbrettmuster, etc., umgehend, spätestens jedoch bis zum 14.07.2021 in den Straßenraum einzubringen.
Die Frage, ob die Schranke am Finkenhügel zukünftig geöffnet bleiben kann, wird solange zurückgestellt, bis die Einbauten vollzogen sind und das Verkehrskonzept erstmalig vollständig umgesetzt wurde. Mit der Schranke ist bis dahin gemäß dem Verkehrskonzept Westerberg zu verfahren.
Sachverhalt:
Die Begründung erfolgt mündlich.
gez. Heiko Panzer
Fragen zu diesem Antrag
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