Sachverhalt:
In der Öffentlichkeit kursieren Pläne für eine Überplanung der Bauruine Barenteich 1.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
- Kann der neue Eigentümer der Liegenschaft Barenteich 1 ausfindig gemacht werden? Ist der Grundbucheintrag vollzogen?
- Wurde die Abrissverfügung zugestellt?
- Welche Maßnahmen unternimmt die Verwaltung die rechtsgültige Verfügung gegenüber dem neuen Eigentümer zeitnah durchzusetzen? Welche Fristen können für den Vollzug des Abrisses gesetzt werden?
gez. Heiko Panzer
Fragen zu dieser Anfrage
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