Beschluss:
Vor dem Hintergrund der Folgen der Corona-Pandemie wird Ddie Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Geschäftsführung der Städtische Bühnen Osnabrück gGmbH und dem Betriebsrat zu prüfen, inwieweit die Künstler*innen, die durch den Intendantenwechsel nicht weiter beschäftigt bzw. gekündigt wurden, besser sozial abgesichert werden können. eine außerordentliche finanzielle Einmalzahlung erhalten können.
Für Künstler*innen, die jetzt ihr erstes Jahr nach der Ausbildung hinter sich haben, muss z.B. mit Projekten eine zweite Chance eröffnet werden.
Aufgrund der aktuellen Stellungnahme der Verwaltung zu den Möglichkeiten einer Kulturförderung auf kommunaler Ebene (TOP 14.3.2) beauftragen wir daher die Verwaltung, ein „Sondervermögen Veranstaltungswirtschaft und Kulturerhalt“ für Osnabrück zu etablieren. Dieses Sondervermögen soll nicht nur die gewachsene Infrastruktur im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft erhalten, sondern auch dazu dienen, Osnabrücker Künstlerinnen und Künstler des Theaters zu unterstützen, die durch den Intendantenwechsel nicht weiter beschäftigt werden.
Sachverhalt:
Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Möglichkeiten einer Kulturförderung in TOP 14.3.2 besagt, dass es auf „kommunaler Ebene keinen Fonds o.ä. (gibt), der Ausgleichzahlungen für in Osnabrück lebende oder beschäftigte Menschen vorsieht, die pandemiebedingt in wirtschaftliche oder berufliche Notlagen geraten.“
Dieses Statement verdeutlicht einmal mehr, dass es zwingend notwendig ist, ein „Sondervermögen Veranstaltungswirtschaft und Kulturerhalt“ einzurichten, welches bereits mehrfach von der SPD-Fraktion gefordert und vorgeschlagen wurde.
gez. Susanne Hambürger dos Reis
Fragen zu diesem Antrag
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