Beschluss:
Die Pacht für Kleingartenflächen wird vor zum jeweils in 2021 2025 beginnenden Pachtjahr (in den meisten Fällen 01.10. oder 01.12.2021) von bisher 0,20 €/m² auf künftig 0,25 €/m² nicht angehoben.
Der bisher gewährte Nachlass von 5 % auf den zu entrichtenden Pachtzins für das Kassieren der Pachtgelder durch die Kleingartenvereine entfällt zeitgleich wird weiterhin gewährt.
Sachverhalt:
Die Begründung erfolgt mündlich.
gez. Susanne Hambürger dos Reis
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