Planungsmoratorium: Für ein ganzheitliches Konzept von Wohnungsbau und Grünflächenschutz / Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 5.3

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, das vom Rat 2019 beschlossene integrierte

Stadtentwicklungskonzept zu erarbeiten und vorzulegen, das die Anforderungen zum Schutz der wichtigen Funktionen der Grünflächen, insbesondere der grünen Finger und die Wohnbau- und Gewerbeflächenentwicklung zusammenführt und abwägt.

Bis dahin werden für Grün- und Freiflächen grundsätzlich keine neuen Bauleitverfahren eingeleitet.

Der Rat bekräftigt die im Beschluss „Lebensqualität erhalten, mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen“ aus 2019 (VO/2019/3383-01) erklärten Schwerpunkte:

  • optimierter Flächennutzung und vertikale Verdichtung vorantreiben,
  • sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Kriterien gerecht werden,
  • die vorhandene Infrastruktur bzw. die Entwicklungspotentiale, entsprechend dem Bedarf an Bildungseinrichtungen, Nahversorgern, medizinischer Versorgung, Sport- und Spielflächen sowie Verkehr berücksichtigen,
  • Grüne Finger, Kaltluftflächen, Naturschutz- und Naherholungsgebiete weitestgehend freihalten,
  • Möglichkeiten der grenzübergreifenden Planung mit den Umlandgemeinden nutzen,
  • dabei vorrangig Mietwohnungsbau berücksichtigt und hier insbesondere die Schaffung von Wohnraum mit Sozialbindung ermöglichen.

In dem Stadtentwicklungskonzept sind die Erkenntnisse und die Akteure aus dem der laufenden Projekte von Hochschule und Stadt „Produktiv. Nachhaltig. Lebendig. Grüne Finger für eine klimaresiliente Stadt“ und dem Freiraumentwicklungskonzept „Freiraum im (Klima-) Wandel – Strategische Freiraumentwicklung im gesamtstädtischen Kontext in der Stadt Osnabrück“ soweit vorliegend einzubeziehen.

Sachverhalt:

Die Begründung erfolgt mündlich.

 

gez. Susanne Hambürger dos Reis

SPD-Fraktionsvorsitzende

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