Beschluss:
Der Entwurf zum
Bebauungsplan Nr. 665 – Schinkelbad – (beschleunigtes Verfahren)
Planbereich: zwischen Schinkelbergstraße, Im Wegrott, Jäneckestraße und Heiligenweg
mit der dazugehörigen Begründung wird gebilligt und seine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan Nr. 665 – Schinkelbad – wird ohne Vorhabenbezug weitergeführt.
Ergänzend wird folgender Beschluss gefasst:
- Die private Grünfläche im Bebauungsplan („Pocket-Park“) wird als öffentliche Grünfläche ausgewiesen. Sie wird der Stadt Osnabrück übertragen und zukünftig durch den Osnabrücker ServiceBetrieb (OSB) als öffentliche Parkfläche bewirtschaftet. Die Grünfläche soll für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos zugänglich sein, sowie wahrnehmbar und einsehbar angelegt werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen des Riegelbaus am Parkplatz des Geländes (parallel zum Heiligenweg) so zu überarbeiten, dass die Kaltluftbahnen gelenkt weiterfließen können und so die angrenzenden Grünflächen, wie die der Ebertallee, mit Kaltluft versorgt werden.
Die Verwaltung wird in einer Simulation darstellen, wie die Kaltluft zukünftig an den Baukörpern entlang fließen kann.
3. Die freistehenden Punkthäuser können uneingeschränkt realisiert werden.
Sachverhalt:
gez. Susanne Hambürger dos Reis
Fragen zu diesem Antrag
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