Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderrichtlinie für Lastenräder dahingehend anzupassen, dass alle gängigen Lastenräder und Bauweisen sowie die Mindestmaße mit den marktüblichen Abmessungen berücksichtigt werden.
Eine Förderung von Lastenrädern, die in der Vergangenheit aufgrund ihrer Maße abgelehnt wurden, wird erneut ermöglicht.
Sachverhalt:
Die Begründung erfolgt mündlich.
gez. Heiko Panzer
Fragen zu diesem Antrag
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