Sachverhalt:
Wir fragen die Verwaltung:
- Konnte der aktuelle Eigentümer eindeutig identifiziert werden?
- Wann wurde die Abrissverfügung, mit welcher Fristsetzung zum Vollzug des Abrisses, zugestellt?
- Wann ist die Stadt Osnabrück im Zuge einer Ersatzvornahme in der Lage, das Gebäude entfernen zu lassen?
gez. Jens Meier gez. Heiko Panzer
Gruppe Grüne/Volt SPD-Fraktion
Fragen zu dieser Anfrage
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