Ratssitzung am 08.02.2022
Sachverhalt:
Osnabrück will umweltfreundlicher werden und hat sich auf dem Weg zur Klimaneutralität gemacht. Hierzu ist es zwingend erforderlich, die ressourcen- und energieintensive Nutzung von Einwegverpackungen deutlich zu reduzieren. Jedoch hat der Verbrauch von Plastikeinwegverpackungen für Lebensmittel gerade in den Zeiten der Coronakrise zugenommen. Insbesondere Lieferdienste und Anbieter von Mitnehmmahlzeiten haben ihre Umsätze erhöhen können.
Der Verpackungsmüll beeinträchtigt darüber hinaus die Attraktivität und die Aufenthaltsqualität der Osnabrücker Innenstadt und auch zentraler Plätze, wie zum Beispiel dem Schlossgarten. Hier sind einschränkende Maßnahmen dringend geboten. Ein sehr guter Anlass ergibt sich durch eine Gesetzesänderung, denn in 11 Monaten tritt ein wichtiger Paragraf des neuen Verpackungsgesetzes (VepackG) in Kraft:
§ 33 des VerpackG besagt, dass ab dem 01.01.2023 bei allen außer Haus verkauften Getränken und Speisen den Kund:innen eine Mehrwegverpackung als Alternative zur Einwegverpackung angeboten werden muss. Wörtlich heißt es:
„(1) Letztvertreiber von Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und von Einweggetränkebechern, die jeweils erst beim Letztvertreiber mit Waren befüllt werden, sind ab dem 1. Januar 2023 verpflichtet, die in diesen Einwegverpackungen angebotenen Waren am Ort des Inverkehrbringens jeweils auch in Mehrwegverpackungen zum Verkauf anzubieten.“
Das Gesetz erzeugt damit trotz vereinzelter Ausnahmeregelungen einen erheblichen Handlungsdruck bei den örtlichen Anbietern.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Sind seitens der Stadt und städtischer Gesellschaften Maßnahmen zur Information der betroffenen Betriebe über die Gesetzesneuerungen erfolgt bzw. sind solche geplant?
2. Wenn es gelingen würde, ein gemeinsames, möglichst einheitliches System für Mehrweggeschirr in Osnabrück zu realisieren, könnte dies einen großen Imagegewinn für Osnabrück darstellen („Osnabrücker Becher/Teller“). Für die Osnabrücker*innen wäre ein gemeinsames Mehrwegsystem attraktiver und kundenfreundlicher, da dadurch die Rückgabe deutlich vereinfacht würde. Welche unterstützenden Maßnahmen hält die Verwaltung in Zusammenarbeit mit Marketing Osnabrück für geeignet, damit ein gemeinsames Mehrwegsystem in Osnabrück realisiert wird?
3. Das genannte Gesetz beinhaltet eine Ausnahmeregelung für kleinere Betriebe mit weniger als fünf Mitarbeiter:innen. Welche Fördermöglichkeiten sind aus Sicht der Verwaltung geeignet, damit zukünftig auch diese Betriebe ein Mehrwegangebot vorhalten?
gez. Volker Bajus
Gruppe Grüne/Volt
gez. Susanne Hambürger dos Reis
SPD-Fraktion