Bebauungsplan Nr. 665 – Schinkelbad – (beschleunigtes Verfahren) – Weiterführung des Verfahrens

Änderungsantrag der Gruppe GRÜNE/SPD/Volt im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt am 02.06.2022

Beschluss:

Das Bebauungsplanverfahren Nr. 665 – Schinkelbad – (beschleunigtes Verfahren) wird weitergeführt.

  1. Grundlage bildet die Variante 4a. 4b (angepasste Realisierungsvariante), inklusive der Teilentsiegelung der heutigen Parkplatzfläche und einer Nutzungseinschränkung außerhalb der Geschäftszeiten des Schinkelbades.
  1. Die geplante Grünfläche wird als private öffentliche Grünfläche festgesetzt mit Zugänglichkeit vom Heiligenweg aus, durch die geplante Gebäudeöffnung. Die Stadt Osnabrück schließt einen städtebaulichen Vertrag mit weiteren Regelungen zur Umsetzung einer öffentlichen Parkanlage (z.B. durch Übertragung der entsprechenden Fläche an die Stadt Osnabrück) mit dem Flächeneigentümer ab.
  1. Flankierend zu der Bebauung werden Maßnahmen aus dem „Stadtbaumkonzept“, die sich positiv auf das Mikroklima in unmittelbarer Nähe der Wohnbebauung am Schinkelbad auswirken, umgesetzt.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Gutachterbüro Maßnahmen zur Verbesserung des Kleinklimas (insbesondere kühlende Effekte) im Umfeld der Baumaßnahmen zu identifizieren und mit Eigentümern zu besprechen (z.B. Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung, Versickerung von Regenwasser, Nachpflanzungen).

Sachverhalt:

Die Begründung erfolgt mündlich.

 

gez. Jens Meier
Gruppe Grüne/Volt

gez. Heiko Panzer
SPD-Fraktion

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