Gefährdendes Halten und Parken auf Fuß- und Radwegen in Osnabrück / Anfrage der Gruppe Grüne/SPD/Volt in der Ratssitzung am 07.02.2023

Sachverhalt:

Auf Bürgersteigen und Radwegen parkende Fahrzeuge und E-Scooter sind nicht nur ein Ärgernis für die betroffenen Fußgänger:innen und Radler:innen, sondern sind häufig auch verkehrsgefährdend. Fußgänger:innen, vor allem solche mit Rollatoren oder Kinderwagen, Radler:innen sowie Rollstuhlfahrer:innen sind in diesen Fällen gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Hier geraten sie in Konflikt mit dem fließenden, motorisierten Verkehr. Dies führt ggf. zu gefährlichen, ja mitunter lebensbedrohlichen Situationen – auch für die Autofahrer:innen, die ausweichen müssen. Sicherheit ist die wichtigste Voraussetzung für einen attraktiven Fuß- und Radverkehr.

Entsprechende Anfragen hatten wir in den Vorjahren bereits gestellt (VO/2018/2487-01, VO/2019/4092-01, VO/2021/0101-01). Um die Entwicklung in diesem Bereich zu verfolgen, fragen wir die Verwaltung erneut:

  1. Wie oft ist in 2021 und 2022 gegen Falschparker:innen und falsches Halten auf Radund Fußwegen vorgegangen worden (bitte wiederum aufgeschlüsselt nach Verstoßarten, Eingangskanälen, Bußgeldhöhe)?
  2. Wie häufig wurden dabei Fahrzeuge abgeschleppt?
  3. Gibt es Standorte im Stadtgebiet, die nach Kenntnis der Verwaltung besonders von gefährdendem Halten und Parken betroffen sind?

 

gez. Volker Bajus
Gruppe Grüne/Volt

gez. Susanne Hambürger dos Reis
SPD-Fraktion

 

In ihrer Mitteilungsvorlage vom 02.02.2023 antwortete die Verwaltung wie folgt:

Zu 1. und 2.:

Die Anzahl der Falschparker, aufgeschlüsselt nach den Tatbeständen und der Verwarngeld-/Bußgeldhöhe für die Jahre 2021 und 2022 sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen:

Tatbestand Höhe
Verwarnungsgeld
Anzahl Fälle  gesamt 2021 davon durchgeführte Abschleppungen Höhe VerwGeld ab 09.11.2021
Halten auf  dem Gehweg 10,00 € 96 0 50,00
Halten auf dem Gehweg und Behinderung Anderer 15,00 € 11 0 55,00
Parken auf dem Gehweg 20,00 € 4.513 17 55,00
Parken auf dem Gehweg länger als 1 Stunde 30,00 € 108 14 70,00
Parken auf dem Gehweg und dadurch Behinderung Anderer 30,00 € 297 34 70,00
Parken auf dem Gehweg länger als 1 Stunde und dadurch Behinderung Anderer 35,00 € 5 4 80,00
Halten auf einem unbeschilderten Radweg 10,00 € 14 0 50,00
Halten auf einem unbeschilderten Radweg und dadurch Behinderung Anderer 15,00 € 5 0 55,00
Parken auf einem unbeschilderten Radweg 20,00 € 158 2 55,00
Parken auf einem unbeschilderten Radweg und dadurch Behinderung Anderer 30,00 € 53 1 70,00
Parken auf einem unbeschilderten Radweg länger als 1 Stunde 30,00 € 1 1 70,00
Halten auf einem Radweg (Zeichen 237) 10,00 € 9 0 50,00
Halten auf einem Radweg (Zeichen 237) und dadurch Behinderung Anderer 15,00 € 5 0 55,00
Halten auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/242) 10,00 € 5 0 50,00
Parken auf einem Radweg (Zeichen 237) 20,00 € 133 2 55,00
Parken auf einem Radweg (Zeichen 237) und dadurch Behinderung Anderer 30,00 € 36 0 70,00
Parken auf einem Geh-und Radweg (Zeichen 240/241) 20,00 € 82 0 55,00
Parken auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/241) und dadurch Behinderung Anderer 30,00 € 11 2 70,00
Parken auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr (Zeichen 340) 20,00 € 60 2 55,00
Parken auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr (Zeichen 340) und dadurch Behinderung Anderer 30,00 € 23 0 70,00
gesamt   5.625 79  
Tatbestand Höhe
Verwarnungsgeld
Anzahl Fälle gesamt 2022 davon durchgeführte Abschleppungen
Halten auf  dem Gehweg 50,00 € 178 0
Halten auf dem Gehweg und Behinderung Anderer 55,00 € 20 0
Parken auf dem Gehweg 55,00 € 4.514 25
Parken auf dem Gehweg länger als 1 Stunde 70,00 € 84 11
Parken auf dem Gehweg und dadurch Behinderung Anderer 70,00 € 293 86
Parken auf dem Gehweg länger als 1 Stunde und dadurch Behinderung Anderer 80,00 € 7 4
Halten auf einem unbeschilderten Radweg 50,00 € 26 0
Halten auf einem unbeschilderten Radweg und dadurch Behinderung Anderer 55,00 € 12 0
Parken auf einem unbeschilderten Radweg 55,00 € 214 3
Parken auf einem unbeschilderten Radweg und dadurch Behinderung Anderer 70,00 € 58 7
Parken auf einem unbeschilderten Radweg länger als 1 Stunde 70,00 € 3 1
Halten auf einem Radweg (Zeichen 237) 50,00 € 22 0
Halten auf einem Radweg (Zeichen 237) und dadurch Behinderung Anderer 55,00 € 13 0
Halten auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/242) 50,00 € 8 0
Parken auf einem Radweg (Zeichen 237) 55,00 € 136 3
Parken auf einem Radweg (Zeichen 237) und dadurch Behinderung Anderer 70,00 € 50 3
Parken auf einem Geh-und Radweg (Zeichen 240/241) 55,00 € 89 0
Parken auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/241) und dadurch Behinderung Anderer 70,00 € 15 0
Parken auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/241) länger als 1 Stunde 70,00 € 1 1
Parken auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr (Zeichen 340) 55,00 € 88 0
Parken auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr (Zeichen 340) und dadurch Behinderung Anderer 70,00 € 38 0
gesamt   5.869 144

Zu 3.:

Der Verkehrsaußendienst führt im gesamten Stadtgebiet an allen Wochentagen zu unterschiedlichen Zeiten Kontrollen im ruhenden Verkehr durch. Halt- und Parkverstöße kommen im gesamten Stadtgebiet vor. Bereiche die besonders betroffen sind können nicht benannt werden.

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